Startberechtigung bei der DVM
Gemäß Ziffer 8.1 der Spielordnung mitsamt Ausführungsbestimmungen (AB) kann die Startberechtigung zur DVM auf zwei Wege erlangt werden (zur Teilnahmeberechtigung siehe 1.4 und 1.5):
- durch DSB-aktive Mitgliedschaft im Verein zum 15. Juli des Vorjahres der DVM,
- durch DSB-aktive Mitgliedschaft im Verein ab einem späteren Zeitpunkt und eine Ausnahmespielgenehmigung, die auf begründeten Antrag vom Spielausschuss (spielausschuss@deutsche-schachjugend.de) vergeben wird.
Durch die Ausnahmespielgenehmigungen wird verhindert, dass Kinder und Jugendliche nach einem Umzug, aufgrund eines nachweislich zerrütteten Verhältnisses mit dem alten Verein oder schlicht durch Versäumnisse in der Mitgliederverwaltung für längere Zeit vom Jugendmannschaftsspielbetrieb ausgeschlossen und somit demotiviert werden.
In keinem Fall wird eine Ausnahmespielgenehmigung erteilt, falls der betreffende Spieler für seinen alten Verein schon mehrere Spiele im Qualifikationszyklus der laufenden Saison absolviert hat und absehbar ist, dass das Team sich nicht zur DVM qualifizieren wird.
Erteilte Ausnahmespielgenehmigungen zur DVM 2025
In Klammern ist zudem der aufnehmende Verein sowie eine kurze Begründung, falls der Wechsel nicht unter den oben geschilderten Umständen durchgeführt wurde, aufgeführt.
- Jan Bieberle (Jg. 2006, SC Erlangen 48/88)
- Anhelina Stepanova (Jg. 2013, SV Nürtingen)
Veröffentlicht am 30. September 2024 (Bieberle) bzw. 2. Februar 2025 (Stepanova).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidungen ist gemäß § 10 der Rechts- und Verfahrensordnung Protest möglich. Er ist innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der jeweiligen Entscheidung schriftlich mit Begründung an die Vorsitzende des Schiedsgerichts, Frau Ulrike Schlüter, Wielandstraße 29, 27753 Delmenhorst, Tel. 0176 / 56599822, uschlueter@freenet.de, zu richten. Die Protestgebühr beträgt 150 Euro und ist mit Einlegung des Protestes auf das Konto der DSJ (IBAN: DE24 1005 0000 0191 0318 10, Landesbank Berlin) zu überweisen. Dem Protest ist ein Überweisungsnachweis beizufügen. Die Protestgebühr muss spätestens drei Tage nach Ablauf der Protestfrist dem Konto der DSJ gutgeschrieben werden.