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| Bekanntmachungen

Schach-Image-Film-Wettbewerb

Der Deutsche Schachbund (DSB) und die Deutsche Schachjugend (DSJ) schreiben erstmals einen Schach-Image-Film-Wettbewerb aus.

Ziel ist es, unser wunderschönes Spiel der Königinnen und Könige interessant darzustellen.

Alle Einsendungsvorschläge müssen im Internet per URL aufgerufen werden können.
Die Mindestlänge des Films ist eine Minute, die maximale Länge beträgt vier Minuten.
Der Wettbewerb wird folgendermaßen prämiert.

1. Gewinner: 1000 Euro
2. Gewinner: 500 Euro
3. Gewinner: 300 Euro
 

Die Jury

- Ossi Weiner, Geschäftsführer Wirtschaftsdienst GmbH
- Malte Ibs (Vorsitzender Deutsche Schachjugend)
- Ullrich Krause (Vorsitzender Deutscher Schachbund)
- Thomas Cieslik (Öffentlichkeitsarbeit DSB)
- Yves Reker (Öffentlichkeitsarbeit DSJ)

wird Filme nur prämieren, wenn Sie ihren Vorstellungen entsprechen, es gibt kein Anrecht auf Auszahlung der Gewinne. 

Das heißt, es wird eine gewisse Professionalität erwartet!

Einsendeschluss ist der 1. Oktober 2019, der Preis wird Anfang November 2019 bekannt gegeben.

Die Einsendung der Schach-Image-Filme geht an

Deutscher Schachbund
Hanns Braun Straße
Friesenhaus
14053 Berlin
E-Mail: imagefilm@schachbund.de

 

 Wettbewerbsbedingungen

(1) Zum Wettbewerb zugelassen sind nur nicht-kommerzielle Filme, was bedeutet, dass die Filme nicht im Auftrag Dritter gegen Entgelt produziert wurden. Sämtliche Rechte am Film bleiben beim Produzierenden. Teilnahmeberechtigt sind Gruppen und Einzelpersonen.

(2) Der Produzent versichert und garantiert, dass ihm hinsichtlich des eingereichten Materials (Bild, Ton und lizenzpflichtige sowie GEMA freie Musik) sämtliche für die Nutzung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- sowie sonstige Rechte zustehen und er über diese Rechte verfügen kann beziehungsweise sämtliche persönlichkeits-rechtlich erforderlichen Einwilligungen eingeholt hat. Der Produzent stellt den Deut-schen Schachbund als Veranstalter des Wettbewerbs von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

(3) Ein minderjähriger Teilnehmer benötigt die Zustimmung seiner Erziehungsbe-rechtigten. Sofern ein gemeinsames Sorgerecht besteht, ist die Einwilligung beider sorgeberechtigter Personen erforderlich.

(4) Mit der Anerkennung der Wettbewerbsbedingungen erklärt sich der Produzent einverstanden, dass sein Film über die Kanäle von Medienpartnern (TV- und Online-Partner) unentgeltlich ausgestrahlt und zur Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Wettbe-werbszwecks (zum Beispiel Einstellen auf verbandseigenen Social Media Kanälen wie Youtube, Facebook, Twitter, Instagram, Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Schachbunds und der Deutschen Schachjugend) genutzt und veröffentlicht werden darf.

(5) Der Produzent erklärt sich einverstanden, dass der Deutsche Schachbund, die Deutsche Schachjugend neben den Gesamtbeiträgen auch Einzelbilder, Fotos und/ oder Ausschnitte oder ähnliches aus den eingereichten Filmbeiträgen im Zusammen-hang mit der Öffentlichkeitsarbeit verwenden darf. Diese Rechte werden vom Deut-schen Schachbund gegebenenfalls auch von Dritten zur Presse- und Öffentlichkeits-arbeit im Sinne des Wettbewerbszwecks eingeräumt.

(6) Der Deutsche Schachbund behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwend-bar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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