1 Förderzwecke
Das Förderprogramm dient der Unterstützung von Projekten von Vereinen des DSB, die sich mit dem Schachspiel für vor Not, Krieg und Verfolgung geflüchteten Menschen beschäftigen. Die Umsetzung des Förderprogrammes soll möglichst flexibel und unbürokratisch erfolgen.
Hierzu zählen im Sinne dieses Förderprogrammes insbesondere:
- Die kostenlose Überlassung von Spielsätzen (Brett und Figuren) bis zu 5 Sätzen je Projekt
- Schnupperkurse zur Einführung in das Schachspiel
- Schachspiel-Treffs für die Zielgruppe dieses Förderprogramms
- Schachtrainings und damit evtl. verbundene Aufwendungen
- Teilnahme an Vereinsabenden und damit verbundene Aufwendungen
- Teilnahme an offenen Schachturnieren und damit verbundene Aufwendungen
Andere Aktivitätsformate können auf Antrag ebenfalls gesondert bezuschusst werden. Mitgliedsbeiträge fallen aus Satzungsgründen wie auch aus Gründen der Gleichbehandlung nicht unter dieses Förderprogramm. Wir weisen darauf hin, dass der DSB seinen anteiligen Beitrag für neue Mitglieder ohnehin erst ab 1.1.2017 erhebt. Vereine können jedoch durch o.g. Aktivitäten ihre Aufwände kompensieren.
2 Zuschusshöhe und Zuschussbegrenzungen
Jedes Vereinsprojekt kann mit maximal 100 Euro bezuschusst werden.Es können mehrere Projekte eines Vereins gefördert werden, wenn diese unterschiedliche Schwerpunkte nach o.g. Liste haben.
Vorrang haben zunächst die Förderung jeweils eines Projektes je Verein vor Zweitprojekten anderer Vereine sowie Gruppenförderungen vor individuellen Fördermaßnahmen.
Die Projekte müssen den Satzungszweck des Vereins und des DSB entsprechen, somit der ehrenamtlichen Förderung und Verbreitung des Schachsports.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Antragsteller sollten offizielle Vereinsvorstände oder gewählte Jugendvertreter auf Vereins-und Bezirksebene sein. Landesverbände und ihre Untergliederungen sind nicht antragsberechtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Antragsteller darf für das bei DSB und DSJ beantragte Projekt parallele Förderanträge bei weiteren Förderinstitutionen stellen. Ein positiver Bescheid mindert nicht die Förderhöhe, ist aber im Bericht anzugeben.
3 Fristen
Die Fördermittel stehen einmalig im Jahr 2016 zur Verfügung. Gefördert werden im laufenden Jahr 2016 beginnende oder fortgeführte Projekte. Anträge können in der ersten Ausschreibungsrunde bis 29.2.2016 und sofern Mittel danach verfügbar bleiben in einer zweiten Runde bis 31.5.2016 gestellt werden. Abgelehnte Anträge zur ersten Runde können in zweiter Ausschreibungsrunde erneut eingebracht werden.
4 Antragsstellung
Anträge können unter Angabe einer kurzen Projektskizze mit Angaben zu a) Art der geplanten Maßnahme(n), Zielgruppe(n), Zeit(en), Ort(e) und Veranstalter, b) ideellen Zielen, c) dem Zuschussbedarf und der d) Benennung einer verantwortlichen Kontaktperson mit Kontaktdaten des Antragsstellers digital oder postalisch an die Geschäftsstelle des Deutschen Schachbundes gestellt werden:
Postalisch unter:Deutscher SchachbundGeschäftsstelle / Herrn Jörg Schulz / Frau Louisa NitzscheHanns BraunstraßeFriesenhaus 110143 Berlin
Digital können Anträge über die Mailadresse willkommen@deutsche-schachjugend.de gestellt werden.
Alle Antragssteller erhalten zeitnah nach Ablauf der o.g. Fristen zur Antragsstellung einen Bescheid über ihren Antrag.
5 Auszahlungen und Bericht
Die Auszahlung erfolgt nach Genehmigung des Projektes und dessen Durchführung nach formloser Mitteilung durch den Antragsteller mit einer geeigneten Dokumentation. Hierzu zählen auf jeden Fall ein Kurzbericht zu den in der Antragsstellung erwähnten Punkten a)-d) und soweit vorhanden durch beigefügte Presseartikel, Internetdaten sowie Fotos.
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich unbar via Überweisung.
Uwe Pfenning
DSB-Vizepräsident Verbandsentwicklung