Handlungsempfehlung der DSJ – „Rechtsextremismus einen Vogel zeigen“
Viele Schachvereine organisieren regelmäßig Wettkämpfe, Spielabende oder Vereinsfeste. Gerade öffentlichkeitswirksame Events mit vielen Teilnehmern:innen sind besonders interessant für Vertreter:innen rechtsextremer Gruppierungen, um sich zu präsentieren und zu profilieren.
Wir als DSJ verfolgen den Kurs: Nulltoleranz bei Rechtsextremismus oder wie Chessy sagen würde: „Rechtsextremismus einen Vogel zeigen!“
Bei allen DSJ Veranstaltungen handeln wir konsequent nach diesen Handlungsempfehlungen und empfehlen allen Veranstaltern von Kinder- und Jugendschachveranstaltungen, dieses uns gleich zu machen.
Deshalb gibt es einige Dinge, die bereits im Vorfeld und auch während der Schachveranstaltung getan werden können:
· Lasst Euch beraten! Gute Hilfe gibt es bei diesem Thema kostenlos.
· Versucht im Vorfeld darauf hinzuwirken, dass rechtsextreme Vertreter:innen nicht von der Ausschreibung angesprochen werden.
· Positioniert Euch klar und deutlich (öffentliche Erklärung vor Veranstaltungsbeginn).
· Formuliert Eure Ausschreibungsunterlagen entsprechend mit der Klausel, dass rechtsextreme Vertreter:innen nicht erwünscht sind.
· Lehnt die Teilnahme rechtsextremer Vertreter:innen ausdrücklich ab.
· Sorgt dafür, dass die Ablehnung im Schulterschluss mit allen anderen Teilnehmenden geschieht.
· Verständigt Euch vor der Veranstaltung mit möglichst vielen anderen Teilnehmenden über eine gemeinsame inhaltliche Begründung für ihre Ablehnung und gebt diese entweder gemeinsam oder jeweils individuell zur Kenntnis.
· Stellt klar, dass es sich um eine geschlossene Veranstaltung handelt.
· Solltet Ihr während der Schachveranstaltung doch mit rechtsextremen Vertreter:innen konfrontiert werden, empfiehlt es sich, das Hausrecht durchzusetzen.
· Und zwar in den folgenden Fällen:
1. In der Einladung zur Veranstaltung können nach § 6 Versammlungsgesetz bestimmte Personen oder Personenkreise von der Teilnahme an der Sportveranstaltung ausgeschlossen werden.
2. Während der Veranstaltung können nach § 11 Versammlungsgesetz Teilnehmende, welche die Veranstaltung „gröblich stören“, von der Veranstaltungsleitung ausgeschlossen werden.
3. In beiden Fällen wird der Ausschluss über das Hausrecht, das die Veranstaltungsleitung inne hat, umgesetzt. Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter können die Leitung und damit das Hausrecht auch einer anderen Person übertragen.
Checkliste
1. Klärt, wer das Hausrecht hat. Grundsätzlich hat die Veranstaltungsleitung das Hausrecht, kann dieses aber an Dritte übertragen.
2. Verschafft Euch Klarheit über Ziel und Zielgruppe sowie Art der Veranstaltung (öffentlich oder geschlossen).
3. Schließt nach Möglichkeit rechtsextreme Teilnehmer:innen bereits in der Einladung aus.
4. Verhindert das Eindringen von unerwünschten Personen – gewaltfrei, aber konsequent.
5. Sprecht (bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen) den unerwünschten Personen Hausverbot aus.
6. Stellt Transparenz über die Kriterien eines Ausschlusses von der Schachveranstaltung her.
7. Achtet darauf, dass die Veranstaltungsleitung jederzeit Kontakt miteinander hält und die Veranstaltung überblicken kann.
8. Unterbindet diskriminierende (rassistische, antisemitische, sexistische) Äußerungen.
9. Sollten sich Personen psychisch bzw. physisch bedroht fühlen, greift ein, gegebenenfalls in Absprache mit der Polizei oder den Schiedsrichter:innen
10. Verhindert, dass rechtsextreme Symbole beim Turnier offen zur Schau gestellt (T-Shirts etc.) werden oder sogar rechtsextremes Propagandamaterial verteilt wird.